Seit 2009 und 2012 sind Patientenrechte gesetzlich verankert. Patienten haben das Recht auf Aufklärung und Selbstbestimmung. Besteht die Indikation für
eine medizinische Maßnahme ist eine Einwilligung dazu einzuholen. Diese Einwilligung können abgeben:
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Vertreter/-in im Rahmen einer Vorsorgevollmacht
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Betreuer/-in im Rahmen einer Bestellung durch das Betreuungsgericht
Wie kann Vorsorge getroffen werden:
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unterhalten Sie sich mit Ihren Angehörigen und Freunden über Ihre Einstellungen gegenüber medizinische Therapien am Lebensende, über
Therapievorstellungen bei Demenz und Ihre Einstellung gegenüber Organspende. Diese Gespräche dienen im schweren Krankheitsfall, wenn Sie nicht selbst Ihre Meinung äußern können, der
Ermittlung Ihres mutmaßlichen Willens.
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Bestimmen Sie in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson, die als Ansprechpartner gegenüber
Ärzten fungieren kann und die Ihre Interessen in diesem Gesprächen vertritt.
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Füllen Sie eine Patientenverfügung aus und nutzen Sie die Passagen mit dem Freitext, um diese
möglichst individuell zu formulieren.
Wie kann ich Sie unterstützen?
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ich kann Ihnen beim Ausfüllen der Dokumente helfen
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ich kann Sie zu Arztgesprächen begleiten
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ich kann eine Ethikberatung durchführen
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ich kann bei Einverständnis der behandelnden Ärzte oder der Leitung der Pflegeeinrichtungen eine ethische Fallbesprechung moderieren